Das durch uns vorgenommene Abrechnungsverfahren zur Abrechnung der Eisman-Abschaltung ist durch die Netzbetreiber anerkannt. Unsere Jahre lange Erfahrung aus dem Bereich der Windenergie kommt uns hier zu Gute. Seit über 4 Jahren rechnen wir Eisman-Abschaltungen der Windbranche ab. Wir genießen hier großes Vertrauen und können auf beste Referenzen verweisen.

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Für die Abrechnung 2012 haben sich aufgrund der Novellierung des EEG einige Änderungen für das aktuelle Jahr in der Härtefallregulierung ergeben:
Zum einen ist dies die eingeführte 95%-Regelung (§12, Abs. 1), die besagt, dass zunächst nur 95% des Ausfalls berechnet werden kann. Wenn der Gesamtschaden insgesamt mehr als 1% der Gesamteinnahme übersteigt, können diese verbleibenden 5% auch noch zum Ansatz gebracht werden.(01.01.-bis 30.06.2012)
Dann können Zusatzeinahmen aus einer Direktvermarktung (z. B. Marktprämie) ebenfalls mit angesetzt werden.

Damit der Großteil der Erstattung zweifelsfrei abgerechnet werden kann, werden wir zunächst 95% des Gesamtausfalls an die Netzbetreiber in Rechnung stellen. Ob die verbleibenden 5% des Anspruchs, später festgelegte Boni der Direktvermarktung oder andere Kosten zum Ansatz kommen, werden wir dann in einer späteren Jahresendabrechnung zusammenfassen.